Gutachten

  • Zu meinem Leistungsspektrum zählen auch die Erstellung psychologischer sowie psychologisch-psychotherapeutischer Gutachten.
  • Ich nehme sowohl Aufträge zur Erstellung kriminalprognostischer Gutachten im Strafrecht an, als auch Aufträge von Sozialgerichten und -behörden zur Erstellung von Kausalitäts- oder Zustandsgutachten. Zudem erstelle ich Gutachten im Zivilrecht betreffend die berufliche Leistungsfähigkeit (Feststellung der Berufsunfähigkeit aufgrund psychischer Störungen) oder die Beurteilung von psychotherapeutischen Behandlungsfehlern.
  • Wenn Sie zu einer Begutachtung eingeladen sind, bringen Sie bitte einen Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass) mit und ausreichend Zeit
  • Bitte beachten Sie, dass es bei einer Begutachtung nicht nur zu einer
    Exploration kommt, sondern in der Regel auch zu einer testpsychologischen Zusatzuntersuchung
  • Bitte bringen Sie daher Ihre Brille (Bildschirmbrille, Lesebrille) und Ihr Hörgerät mit, falls Sie eines benötigen
  • Bitte bringen Sie außerdem eine Medikationsliste mit
  • Bitte nehmen Sie keine konzentrationsbeeinträchtigende Medikation // Bedarfsmedikation (bspw. Lorazepam / Tavor) vor einer Begutachtung bzw. Testung!

  • Eine Begutachtung kann unter Umständen aufwühlend sein. Bitte tragen Sie dem in Ihrer Planung des Tages Rechnung.
  • Bitte beachten Sie, dass ich keine Gutachtenaufträge von Privatpersonen
    annehme.